Ab dem 04. März 2022 gilt die 3G-Regel.
Die Tennishalle dürfen Geimpfte, Genesene und Getestete nutzen.
Ungeimpfte Personen benötigen einen Bürgertest, der nicht älter als 24 Std. sein darf oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Std. sein darf.
Schüler bis einschl. 17 Jahren gelten als geimpft und müssen keinen aktuellen Schnelltest mit sich führen.
Wir fragen bei Ihrer Buchung weiterhin ab, wieviele Spieler die Halle betreten werden. Außerdem müssen Sie im folgenden je Spieler/in angeben und damit versichern, dass diese/r geimpft, genesen oder getestet ist.
Verstöße gegen diese Regeln stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach §6 Abs. 2 Nr. 4 CoronaSchVO mit 250,- € geahndet werden.
Die AHA Regeln gelten weiterhin für Alle! Mund-Nasen-Bedeckung und Abstandsgebote beim Zugang zum Platz in der Halle, in den Umkleiden und den WC’s sind weiterhin Pflicht.